AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung unserer Lagerflächen (Self-Storage)
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe, Vertragsart (kein Wohnraummietrecht)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für alle Verträge über die Überlassung von Lagerflächen (Lagerboxen / „Self-Storage”) zwischen der Platzfuchs UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Frings-Allee 3, 41751 Viersen (nachfolgend „Betreiber” oder „PlatzPlus”), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde”). Betriebs-/Lagerstandort ist die Gußstahlstraße 25, 44793 Bochum.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Soweit eine Regelung ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gilt, ist dies kenntlich gemacht.
(3) Vertragsgegenstand ist die Überlassung einer abgeschlossenen Lagerfläche zur Selbsteinlagerung eigener Gegenstände durch den Kunden (Self-Storage). Der Betreiber übernimmt keine Obhut, Verwahrung, Aufsicht oder Kontrolle über die eingelagerten Gegenstände; es handelt sich nicht um einen Verwahrungs- oder Lagervertrag im Sinne der §§ 688 ff. / §§ 467 ff. HGB, sondern um die bloße Bereitstellung von Lagerraum.
(4) Klarstellung Vertragsart: Der Vertrag ist ein Vertrag über die Überlassung von Lagerfläche (Self-Storage) und kein Mietvertrag über Wohnraum. Die Vorschriften des Wohnraummietrechts (insbesondere §§ 549 ff. BGB, namentlich § 558 BGB zur ortsüblichen Vergleichsmiete und die mietrechtlichen Erhöhungs- und Kündigungsschutzvorschriften) finden keine Anwendung. Die Lagerfläche dient ausschließlich der Lagerung; ein Aufenthalt, Wohnen, Arbeiten oder eine sonstige Nutzung als Aufenthaltsraum ist unzulässig.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Betreiber ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss, Online-Buchung
(1) Die Darstellung der Lagerflächen auf der Website und im Online-Buchungssystem stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Die Online-Buchung erfolgt über das Buchungssystem des Drittanbieters Storeganise. Durch Absenden der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Lagervertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Annahmebestätigung des Betreibers (z. B. Buchungs-/Bestätigungs-E-Mail) oder mit der Bereitstellung des Zugangs (PIN/Zuteilung der Lagerfläche) zustande.
(3) Vor dem verbindlichen Absenden der Buchung kann der Kunde seine Eingaben prüfen und korrigieren. Der Vertragstext (Buchungsdaten und diese AGB) wird dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt.
(4) Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.
§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatz)
Dieser Paragraph gilt nur für Verbraucher (§ 13 BGB) bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Online-Buchung) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Unternehmer haben kein Widerrufsrecht.
(1) Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Ausübung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Platzfuchs UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Frings-Allee 3, 41751 Viersen, E-Mail: info@platzplus.de, Telefon: +49 1577 7208960) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular unter platzplus.de/widerruf verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(3) Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(4) Vorzeitiger Leistungsbeginn / Wertersatz. Haben Sie verlangt, dass die Überlassung der Lagerfläche bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (z. B. sofortige Nutzung / sofortige Übergabe des Zugangs/PIN), so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs bereits erbrachten Leistung im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht. Auf diesen ausdrücklichen Wunsch und die Wertersatzpflicht werden Sie im Buchungsvorgang gesondert hingewiesen; ohne Ihr ausdrückliches Verlangen beginnt die Nutzung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
(5) Das Muster-Widerrufsformular steht unter platzplus.de/widerruf zur Verfügung.
§ 4 Leistungsumfang, Zugang, Öffnungszeiten, PIN
(1) Der Betreiber überlässt dem Kunden die gebuchte Lagerfläche in der vertraglich vereinbarten Größe zur Selbsteinlagerung. Die Angaben zur Größe (m², Höhe) sind ca.-Angaben; geringfügige Abweichungen sind zulässig, soweit die vertragsgemäße Nutzung nicht erheblich beeinträchtigt wird.
(2) Der Zugang zur Lagerfläche erfolgt über einen persönlichen Zugangscode (PIN) innerhalb der Öffnungs-/Zugangszeiten (derzeit täglich 6–22 Uhr). Der Kunde hält den PIN geheim und gibt ihn nicht an Unbefugte weiter. Der Betreiber kann die Zugangszeiten aus betrieblichen oder Sicherheitsgründen vorübergehend einschränken (z. B. Wartung, Notfälle).
(3) Die Lagerfläche wird mit einem vom Betreiber gestellten Schloss (Vorhängeschloss) nebst Schlüssel gesichert; die Bereitstellung erfolgt unentgeltlich. Der Kunde verwahrt den überlassenen Schlüssel sorgfältig, gibt ihn nicht an Unbefugte weiter und gibt ihn bei Vertragsende zurück (die Kaution dient zugleich als Schlüssel-Pfand, § 6 Abs. 6). Den Verlust des Schlüssels zeigt der Kunde dem Betreiber unverzüglich an; die Kosten eines erforderlichen Schloss-/ Schlüsselersatzes trägt der Kunde.
(4) Der Betreiber ist berechtigt, dem Kunden bei Vorliegen eines sachlichen Grundes (z. B. Umbau, Betriebsablauf) eine andere, gleichwertige Lagerfläche zuzuweisen; entstehende Umzugskosten innerhalb der Anlage trägt der Betreiber, soweit der Umzug von ihm veranlasst ist.
§ 5 Laufzeit, Kündigung, Rückgabe
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ordentliche Kündigung ist von beiden Seiten jederzeit zum Ende einer Kalenderwoche (Sonntag, 24:00 Uhr) in Textform (z. B. E-Mail) möglich. Da das Entgelt im Voraus für einen Abrechnungszeitraum von 4 Wochen entrichtet wird, erstattet der Betreiber den auf den Zeitraum nach Vertragsende entfallenden, bereits gezahlten Betrag anteilig (pro rata temporis) zurück.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Betreiber liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug (§ 6), bei Einlagerung verbotener Güter (§ 8) oder bei sonstigen erheblichen Vertragsverletzungen.
(3) Rückgabe. Bei Vertragsende ist die Lagerfläche vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben; eingebrachte Schlösser sind zu entfernen. Verbleiben Gegenstände nach Vertragsende in der Lagerfläche, ist der Betreiber berechtigt, diese nach vorheriger Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten des Kunden zu entfernen, einzulagern oder zu verwerten; § 9 (Pfandrecht/Verwertung) gilt entsprechend.
§ 6 Preise, Zahlung, Verzug, Lastschrift
(1) Die Preise werden als Wochenpreis ausgewiesen. Abgerechnet wird im 4-Wochen-Rhythmus; der je Abrechnungszeitraum (4 Wochen / 28 Tage) geschuldete Betrag errechnet sich nach der Formel Wochenpreis × 4. Maßgeblich für den Vertrag ist das im Buchungssystem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesene Entgelt zuzüglich etwaiger gesondert ausgewiesener Nebenleistungen. Preisangaben gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern werden Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Das Entgelt ist alle 4 Wochen (28 Tage) im Voraus zur Zahlung fällig (Abrechnung im 4-Wochen-Rhythmus, 13 Abrechnungszeiträume je Jahr). Akzeptierte Zahlungsarten sind insbesondere Kartenzahlung; weitere Zahlungsarten (z. B. PayPal) können angeboten werden; die Abwicklung erfolgt über die jeweiligen Zahlungsdienstleister.
(3) SEPA-Lastschrift. Bei Zahlung per Lastschrift erteilt der Kunde dem Betreiber ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Kunde sorgt für ausreichende Kontodeckung. Für eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift kann der Betreiber die ihm hierdurch entstehenden Kosten (Bankentgelte) als Schadensersatz berechnen.
(4) Verzug. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z. B. Mahn- und Beitreibungskosten) bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber zudem berechtigt, den Zugang zur Lagerfläche zu sperren (z. B. PIN deaktivieren / Überschließen), bis die offenen Forderungen ausgeglichen sind. Auf das Pfandrecht und die Verwertung nach § 9 wird hingewiesen.
(6) Kaution. Der Kunde leistet bei Vertragsbeginn eine Kaution in Höhe einer 4-Wochen-Miete (eines Abrechnungszeitraums). Die Kaution sichert die Ansprüche des Betreibers aus dem Vertrag einschließlich der Rückgabe des überlassenen Schlüssels (Schlüssel-Pfand, § 4 Abs. 3). Sie wird nach Vertragsende und vollständiger, ordnungsgemäßer Rückgabe der geräumten Lagerfläche sowie des Schlüssels — abzüglich etwaiger offener Forderungen — unverzüglich zurückgezahlt.
§ 7 Preisanpassung (ECRI)
§ 7a Preisanpassung für Verbraucher
(1) Das Entgelt kann während der Vertragslaufzeit durch den Betreiber angepasst werden, frühestens nach Ablauf von 6 Monaten seit Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je 6 Monate.
(2) Eine einzelne Anpassung beträgt höchstens 8 % des zuletzt geschuldeten Entgelts; insgesamt beträgt die Erhöhung höchstens 10 % je 12 Monate. Maßstab der Anpassung ist die Angleichung an das Entgelt, das der Betreiber für vergleichbare Lagerflächen aktuell mit Neukunden vereinbart, sowie die allgemeine Kostenentwicklung (u. a. Energie, Versicherung, Instandhaltung, Personal).
(3) Der Betreiber teilt die Anpassung in Textform (z. B. E-Mail) mit einem Vorlauf von mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden mit. Die Mitteilung nennt den bisherigen und den neuen Preis, den Prozentsatz und den Wirksamkeitstermin und weist auf das Sonderkündigungsrecht (Abs. 4) hin.
(4) Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu: Er kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zu diesem Termin kündigen; bis zum Wirksamwerden gilt der bisherige Preis. Übt der Kunde das Sonderkündigungsrecht nicht aus und nutzt er die Fläche weiter, gilt die Anpassung als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(5) Sinken die maßgeblichen Faktoren (Markt-/Kostenentwicklung) nachhaltig, nimmt der Betreiber Preissenkungen nach denselben Maßstäben vor (Senkungssymmetrie).
§ 7b Preisanpassung für Unternehmer
(1) Der Betreiber ist berechtigt, das Entgelt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) an die Markt- und Kostenentwicklung anzupassen, frühestens 6 Monate nach Vertragsbeginn.
(2) Anpassungen werden in Textform mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt.
(3) Übersteigt eine Anpassung 8 % oder erfolgt sie innerhalb von 6 Monaten nach einer vorherigen Anpassung, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamkeitstermin außerordentlich kündigen.
§ 8 Pflichten des Kunden, verbotene Lagergüter, Hausordnung
(1) Der Kunde darf in der Lagerfläche nur eigene Gegenstände oder Gegenstände lagern, über die er verfügungsberechtigt ist. Die Untervermietung oder Überlassung der Lagerfläche an Dritte ist ohne Zustimmung des Betreibers unzulässig.
(2) Verboten ist insbesondere die Einlagerung von:
- Lebewesen (Tiere, Pflanzen);
- verderblichen, geruchsbildenden oder Ungeziefer anziehenden Stoffen (z. B. Lebensmittel, organische Abfälle);
- Gefahrstoffen, leicht entzündlichen, explosiven, ätzenden, giftigen, radioaktiven oder umweltgefährdenden Stoffen (z. B. Benzin, Gas, Chemikalien, Feuerwerk, Munition);
- Waffen und Munition, soweit nicht ausdrücklich und unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gestattet;
- Bargeld, Wertpapieren, Edelmetallen, Schmuck und sonstigen besonders wertvollen Gegenständen mit einem Wert von über 500 €;
- gestohlenen, illegalen oder sonst gegen Gesetze verstoßenden Gegenständen sowie Gegenständen, deren Besitz/Lagerung gegen Rechtsvorschriften verstößt;
- Gegenständen, die andere Lagernde, das Personal oder die Anlage gefährden oder beschädigen können.
(3) Der Kunde hält die Hausordnung (am Standort ausgehängt) ein, insbesondere Ordnung, Sauberkeit, Brandschutz und das Verbot, in der Anlage zu wohnen, zu arbeiten oder sich länger als zur Ein-/Auslagerung nötig aufzuhalten.
(4) Verstößt der Kunde gegen Absatz 2 oder 3, ist der Betreiber berechtigt, nach Abmahnung außerordentlich zu kündigen und – bei Gefahr im Verzug auch ohne vorherige Abmahnung – die verbotenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden zu entfernen/sichern und ggf. zuständige Behörden zu informieren. Schäden, die durch verbotene Lagergüter entstehen, trägt der Kunde.
§ 9 Pfandrecht des Betreibers und Verwertung
(1) Dem Betreiber steht wegen seiner Forderungen aus dem Vertrag (insbesondere rückständiges Entgelt, Nebenkosten, Schadensersatz) ein vertragliches Pfandrecht an den vom Kunden eingebrachten Gegenständen zu.
(2) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung des Entgelts in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, den Zugang zu sperren und das Pfandrecht geltend zu machen.
(3) Verwertung. Bleibt der Kunde trotz schriftlicher / textlicher Verwertungsandrohung und Setzung einer angemessenen Frist von mindestens vier (4) Wochen mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei (2) Abrechnungszeiträumen (8 Wochen) in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, die eingebrachten Gegenstände nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 1233 ff. BGB) zu verwerten. Die Verwertungsandrohung benennt Art, Ort und voraussichtlichen Zeitpunkt der Verwertung. Der Betreiber darf die Lagerfläche zu diesem Zweck öffnen; der Vorgang wird dokumentiert. Hinweis: Das Verwertungsverfahren (§§ 1233 ff. BGB, insbesondere Pfandverkauf durch öffentliche Versteigerung) ist formstreng; eine fehlerhafte Verwertung kann Schadensersatzpflichten auslösen. Vor dem ersten Realfall ist das Verfahren anwaltlich und ggf. mit einem Auktionator abzustimmen.
(4) Der Verwertungserlös wird nach Abzug der Kosten der Verwertung auf die offenen Forderungen angerechnet. Ein Überschuss wird an den Kunden ausgekehrt; kann der Überschuss nicht ausgekehrt werden, wird er nach den gesetzlichen Vorschriften hinterlegt.
(5) Offensichtlich wertlose Gegenstände oder solche, deren Verwertung unverhältnismäßig wäre, darf der Betreiber nach Fristablauf und vorheriger Ankündigung auf Kosten des Kunden entsorgen.
§ 10 Haftung und Versicherung
(1) Grundsatz – eigenverantwortliche Absicherung. Der Betreiber versichert die eingelagerten Gegenstände nicht automatisch. Der Kunde ist für eine ausreichende Versicherung seiner eingelagerten Gegenstände (z. B. gegen Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) grundsätzlich selbst verantwortlich und wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Der Betreiber empfiehlt den Abschluss einer eigenen Inhalts- oder Hausratversicherung mit Außenversicherungsschutz.
(2) Haftung des Betreibers. Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber – außer in den Fällen des Absatzes 2 – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Betreiber einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Da der Betreiber keine Obhut über die eingelagerten Gegenstände übernimmt (§ 1 Abs. 3), haftet er insbesondere nicht für Verlust oder Beschädigung der eingelagerten Gegenstände, die nicht auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung im Sinne der Absätze 2 und 3 beruhen (z. B. Diebstahl durch Dritte trotz üblicher Sicherungsmaßnahmen, Schäden durch unsachgemäße Lagerung durch den Kunden, durch verbotene Lagergüter oder durch höhere Gewalt).
§ 11 Datenschutz
Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Die Buchungsabwicklung erfolgt über den Dienstleister Storeganise; die Zahlungsabwicklung über die jeweiligen Zahlungsdienstleister. Einzelheiten zu verarbeiteten Daten, Rechtsgrundlagen, eingesetzten Diensten und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 12 Änderungen dieser AGB
(1) Der Betreiber kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung oder geänderte technische/betriebliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform mit einer Frist von mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf die Bedeutung des Schweigens und das Sonderkündigungsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitstermin kündigen. Reine Preisanpassungen richten sich ausschließlich nach § 7.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Betreibers in Viersen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Textform. Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt insbesondere E-Mail.
(4) Verbraucherstreitbeilegung. Der Betreiber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hinweise — bewusste Entscheidungen und verbleibende Vorbehalte (Stand 23.06.2026):
- Die festgelegten Werte (Kündigung, ECRI-Jahresdeckel 10 %, Wertobergrenze 500 €, Verwertungsfrist und -betrag, Gerichtsstand) sind durch den Betreiber bewusst festgelegt; das rechtliche Restrisiko wird ohne anwaltliche Einzelprüfung getragen.
- Sicherung & Kaution (durch den Betreiber bestätigt): Das Schloss nebst Schlüssel wird vom Betreiber unentgeltlich gestellt; die Kaution in Höhe einer 4-Wochen-Miete dient zugleich als Schlüssel-Pfand (Rückzahlung bei Rückgabe von Fläche und Schlüssel).
- § 9 — Pfandverwertung: Das Verwertungsverfahren (§§ 1233 ff. BGB) ist formstreng; es ist vor dem ersten Realfall anwaltlich und ggf. mit einem Auktionator abzustimmen.
- § 5 / § 6 — Preis & Abrechnung: Der Wochenpreis wird angezeigt, die Abrechnung erfolgt im 4-Wochen-Rhythmus (28 Tage) im Voraus; maßgeblich ist der zum Vertragsschluss im Buchungssystem ausgewiesene Preis.